Warnamt V / Linnich

Warnämter waren in der Bundesrepublik Deutschland bis in die 1990er Jahre mit der Warnung und Alarmierung der Bevölkerung vor Gefahren im Frieden und Verteidigungsfall betraut. Sie gehörten zum Zivilschutz.

Die Warnämter unterstanden dem Bundesamt für Zivilschutz und fielen wie der gesamte Zivilschutz in den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Sie waren untere Bundesbehörden. Beim Warndienst konnte man als freiwilliger Helfer tätig werden. Eine mehrjährige Verpflichtung wurde als Wehrersatzdienst angerechnet. Da es aber nur wenige Warnämter gab, war es schwer, eine solche Verpflichtung bei Umzug einzuhalten.

Die Warnämter wurden 1957/58 infolge des immer bedrohlicher wirkenden Kalten Krieges gegründet. Davor war, seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, der aus dem Reichsluftschutzbund hervorgegangene Bundesluftschutzverband bzw. der Warn- und Alarmdienst des Luftschutzhilfsdienstes zuständig.

Die Warnämter wurden Mitte der 1990er Jahre aufgelöst. Zunächst hielt man Einrichtungen für die Warnung der Bevölkerung größtenteils für verzichtbar.[1] Ab 2000 wurden diverse Projekte zu Forschungszwecken eingerichtet, die sich zum Beispiel mit der Warnung mittels besonderer Funkuhren und ähnlicher Methoden befassten. Momentan erfolgt die Warnung der Bevölkerung über das MoWaS.

Sie bestanden jeweils aus einem eingezäunten Gelände in abgelegener Lage mit Verwaltungsgebäude, Unterkunftsgebäude, Kommunikationsturm und dem Warnamtbunker. Die Gebäude waren so angeordnet, dass sie aus der Luft wie eine zivile Einrichtung aussahen. Die stark geschützten Bunker waren jeweils gleichartig aufgebaut und ermöglichten der Warnamtbelegschaft einen Aufenthalt von 30 Tagen ohne Kontakt zur Außenwelt. Heute sind die Liegenschaften in Privatbesitz oder werden zum Beispiel von der Bundespolizei oder dem THW genutzt.

(Quelle: Wikipedia)

Weitere Informationen: Geschichtsspuren
Warnamt II (zugänglich): Kontakt und Informationen (auch Videos und weitere Dokumente vorhanden)